COVID-19
Kurzzeitvermietungen
Seit dem 22. August 2020 sind Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von Ferienunterkünften in Eigentumswohnanlagen oder Hotelgebäuden unter Einhaltung von Belegungsgrenzen erlaubt. Tagsüber und über Nacht dürfen höchstens zwei Personen pro Schlafzimmer plus zwei weitere Personen pro Unterkunft anwesend sein, insgesamt jedoch nicht mehr als vier Personen – es sei denn, eine Familie reist gemeinsam. In diesem Fall liegt die Grenze bei sechs Personen pro Unterkunft.
Aktuelle Informationen zu den Vorschriften für Kurzzeitvermietungen finden Sie auf der Seite zur Wiedereröffnung von Miami Beach.
Sicherheit in Ferienunterkünften
Die Wiedereröffnung von Ferienunterkünften wurde gemäß dem Sicherheitsplan des Countys genehmigt. Den aktuellen Stand finden Sie auf der Statusseite für Ferienunterkünfte in Florida.
Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen
Aufgrund von COVID-19 können behördliche Notverordnungen zur Stornierung von Ferienunterkünften führen, die Aufenthaltsdauer regeln, die Nutzung der Ausstattung einschränken oder sich auf andere Aspekte der Buchung auswirken. Bitte erkundigen Sie sich, bevor Sie Entscheidungen über neue Buchungen oder zukünftige Aufenthalte treffen.
Wenn Reisebeschränkungen oder andere Umstände im Zusammenhang mit COVID-19 Ihre Reise verhindern und Sie mindestens 30 Tage vor Ihrem Anreisedatum stornieren oder die Reise verschieben, können Sie den vollen Wert Ihrer Reservierung ohne Wertverlust für eine kostenfreie Umbuchung nutzen. Diese Möglichkeit besteht bis zu einem Jahr nach Ihrem ursprünglichen Check-in-Datum. Jede neue Reservierung ist von der Verfügbarkeit und dem für die betreffenden Daten geltenden Preis abhängig.
Wenn Sie nicht auf einen späteren Termin umbuchen möchten, fällt bei einer Stornierung mindestens 30 Tage vor der Anreise eine Stornierungsgebühr von 25 % an. Um diese Gebühr zu vermeiden, können Sie wie oben beschrieben eine neue Buchung vornehmen.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen finden Sie bei lokalen Stellen, unter anderem in der geänderten Verordnung zur Wiedereröffnung in Phase 3 (aktualisiert am 10. November 2020) und der Notverordnung von Miami-Dade County.
